Unser Salzburg 2050
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BürgerInnenbeteiligung

BürgerInnen können an politischen und wirtschaftlichen Entscheidungs- und Planungsprozessen  mitwirken. Unter Beteiligung versteht man alle Formen, die von Entscheidungsträgern initiiert werden („top-down“). Mit Partizipation sind Methoden gemeint, die von der Bevölkerung/den Betroffenen ausgehen („bottom-up“).
 

Ziele einer BürgerInnenbeteiligung   

  • Betroffene BürgerInnen in strukturelle Änderungen, (Zukunfts-) Planungen, Investitionen oder Baumaßnahmen miteinbinden
  • BürgerInnen durch Transparenz und Offenheit frühzeitig informieren (Information)
  • Präferenzen und Wünsche der betroffenen Bevölkerung frühzeitig erfassen (Meinungen, Stellungnahmen einholen)
  • Kooperativ Entscheidungsgrundlagen bei unterschiedlichen Standpunkten erarbeiten 
  • Für Konflikte Lösungswege entwickeln/sie gemeinsam konsensorientiert bearbeiten 
  • Entscheidungsfindung vorbereiten, aber nicht entscheiden
  • Im Rahmen geltender Gesetze und Vorschriften partnerschaftlich gemeinsam Projekte entwickeln (kooperativ Entscheidungsgrundlagen erarbeiten)
     

Wichtige Aspekte für eine erfolgreiche BürgerInnenbeteiligung

  • Vielseitige, unverbindliche Angebote müssen zur Verfügung gestellt werden, um die BürgerInnen zu motivieren, sich zu beteiligen. 
  • Menschen müssen direkt angesprochen werden, um sie von der Sinnhaftigkeit zu überzeugen. 
  • Den Menschen muss vermittelt werden, dass ihnen zugehört wird, sie ernst genommen werden und dass sie mit ihrer Mitwirkung etwas bewirken können. 
  • Die Tagesordnungen der Sitzungen sollen nicht zu umfangreich sein und möglichst viele Spielräume für Ideen der BürgerInnen ermöglichen, ohne eine unnötige Ausdehnung von Diskussionen. 
  • Die Ergebnisse und Umsetzungsvorhaben müssen den Menschen laufend  präsentiert werden.
  • Weiters müssen Institutionen gefunden werden, welche die Bürgerbeteiligungen initiieren, geeignete Rahmenbedingungen sowie methodische Hilfestellungen zur Verfügung stellen.
  • Die öffentliche Planung ist so zu gestalten, dass Ideen, Kreativität und Wissen der Bürgerschaft genutzt werden und mögliche Konfliktpunkte konstruktiv, sachgerecht und zukunftsweisend mit Blick auf ein zu definierendes und zu findendes Gemeinwohl aufgelöst werden können (Mitgestalten, Empfehlungen erarbeiten).


Vom Informieren zum Ermächtigen
 

Informieren 

Wir halten Dich informiert. 

Konsultieren

Wir werden Dich informieren, hören zu und erkennen Deine Bedenken an. Wir liefern Dir Feedback, wie der Input die Öffentlichkeit beeinflusst hat. 

Einbeziehen

Wir arbeiten mit Dir und garantieren, dass Deine Bedenken und Themen direkten Einfluss in der Entwicklung von Alternativen haben werden. 

Kollaborieren

Wir werden nach Deinen direkten Ratschlägen und Innovationen bei Lösungsentwürfen Ausschau halten. Wir werden Deine Empfehlungen einarbeiten und bei Entscheidungen Deine Ansichten in vollem Umfang berücksichtigen. 

Ermächtigen

 Wir werden implementieren, was Du entscheidest. 

(Grünwald 2015 in Grundlagen der Bürgerbeteiligung Materialsammlung für die Allianz Vielfältige Demokratie zusammengestellt von Andreas Paust, Bertelsmann Stiftung S. 22  https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Vielfaeltige_Demokratie_gestalten/Materialsammlung_Buergerbeteiligung.pdf)

 

Formelle BürgerInnenbeteiligung:

Kommunikation zwischen Beteiligten und Behörde findet direkt statt.

Im Kern verfolgen die formalen Beteilungsformen das Ziel, die BürgerInnen über Planungsabsichten zu informieren und herauszufinden, was die Öffentlichkeit darüber denkt. Diese Verfahren sind oft sehr unbefriedigend, weil

  • sie keine Zielgruppen speziell und direkt ansprechen;
  • nur wenige BürgerInnen ihre Meinung zum Ausdruck bringen können;
  • es häufig eine defensive Reaktion auf Kritik und Anregungen gibt;
  • BürgerInnen i.d.R. kein Feedback zu ihren Vorschlägen erhalten;
  • Hintergrund-Informationen oft schwer erhältlich sind;
  • die Veranstaltungen häufig viel Präsentation von Seiten der Verwaltung aber wenig   Gelegenheit zur Diskussion enthalten;
  • die Kommunikation häufig eine Einbahnstraße ist;
  • die Veranstaltungen i.d.R. nicht von einer neutralen Person moderiert werden.
     

Informelle (nicht gesetzlich vorgeschriebene) BürgerInnenbeteiligung:

Die Bürgerschaft soll miteinander über ein Thema „ins Gespräch“ kommen, Argumente und Ideen austauschen und so gemeinsam Lösungen entwickeln. Es gibt eine Vielzahl von Formen von einfachen Bürgerversammlungen über moderierte Veranstaltungen (wie die Zukunftswerkstatt) bis hin zu aufwändigen Beteiligungsverfahren. 

Informelle Bürgerbeteiligung hat bedeutende Vorteile:

  • Keine Begrenzungen zu Art und Umfang der Beteiligung, solange sie nicht gegen geltende Gesetze verstößt.
  • Beteiligungsverfahren dieser Art sind freiwillig und zusätzlich und helfen Politik und Verwaltung bei der Entscheidungsfindung.
  • Sie ersetzen nichts und niemanden und sind insofern auch keine Konkurrenz zu den etablierten Gremien und Zuständigkeiten.
  • Es braucht keine komplizierten rechtlichen Rahmenbedingungen für diese informellen Prozesse.
  • Mit gutem Willen von allen Seiten kann sofort begonnen werden.
     

Methodenauswahl

Die Auswahl der passenden Methoden zur Gestaltung eines Beteiligungsprozesses ist wesentlich für dessen Gelingen. Jede Methode hat besondere Potenziale, Wirkungen und Grenzen. Manche Methoden eignen sich gut zum Einholen von Meinungen und Reaktionen, andere, um Menschen zu aktivieren und zum Mitmachen zu begeistern, um Diskussionen in Gang zu bringen, gemeinsam mit den Beteiligten Vorhaben zu planen oder Projekte zu entwickeln oder für die Lösung von Konflikten.

Bei längeren oder komplexeren Prozessen ist es häufig eine Kombination von Methoden, um den oftmals sehr unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden. 

Bevor die Entscheidung über den Einsatz dieser oder jener Methode fällt, gilt es in der Gruppe folgende Punkte zu klären: 

  • Ziel der Beteiligung
  • Anzahl der TeilnehmerInnen
  • Komplexität und Konflikthaftigkeit des Themas 
  • Verfügbare finanzielle, personelle und zeitliche Ressourcen
  • Intensität der Beteiligung:
    o Informieren
    o Meinungen/Reaktionen einholen
    o Aktivieren und Diskussionen starten
    o Gemeinsam planen und entwickeln
    o Längerfristig zusammenarbeiten
    o Konflikte bearbeiten

     

Qualitätskriterien

(exemplarisch aus Grundlagen der Bürgerbeteiligung Materialsammlung für die Allianz Vielfältige Demokratie zusammengestellt von Andreas Paust, Bertelsmann Stiftung S. 30-44)

  • Ressourcen und klare Ziel- und Rahmensetzungen (organisatorisch)
  • Klärung des Verhältnisses zur Entscheidungskompetenz der Politik 
  • Verbindlichkeit, Verlässlichkeit, Transparenz, Information, Kommunikation, Dokumentation, zeitnahe Umsetzung 
  • fachkompetente Planung, Gestaltung, Methodenauswahl, Moderation des Beteiligungsprozesses
  • aktive, medienwirksame Werbung um Teilnahme aller Betroffenen, auch von schwer erreichbaren Guppen, Empowerment 
  • Faktencheck, Einbindung von Fachleuten, Austausch von Sachargumenten
  • Bereitschaft und Fähigkeit zum Dialog, aufgeschlossene und wertschätzende Grundhaltung
  • Inhaltliche Gestaltungsspielräume
  • Umgang mit Konflikten   

https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Vielfaeltige_Demokratie_gestalten/Materialsammlung_Buergerbeteiligung.pdf